AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen APG|SGA Digital Sales
(gültig per 19. Januar und ersetzt alle bisherigen Fassungen.)
1. Definitionen
APG|SGA Digital Sales: Ein Profitcenter der Allgemeinen Plakatgesellschaft AG.
eBoard: Querformatige digitale Werbefläche als LED-Grossbildschirm, Plasma- und LCD-Screens.
ePanel: Hochformatige digitale Werbefläche als LCD-Screens.
Spot: Ein vom Kunden angeliefertes, speziell für das Angebot der APG|SGA produziertes digitales Werbemittel.
2. Form und Abschluss des Vertrages
Der Vertrag zwischen dem Kunden und APG|SGA besteht aus der vom Kunden angenommenen Offerte der APG|SGA und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Vertrag kommt mit Annahme der Offerte durch den Kunden verbindlich zustande. Andere Abmachungen als jene im Vertrag (Offerte/Auftragsbestätigung) sind nur gültig, wenn sie in schriftlicher Form zwischen den Parteien vereinbart werden. Pro Auftrag und Kunde wird eine Auftragsbestätigung ausgestellt.
3. Vertragsinhalt und Vertragsparteien
Der Vertrag beinhaltet insbesondere:
• Name des Kunden und evtl. dessen Vertreter
• Art der digitalen Werbefläche
• Standorte
• Anzahl und Zeitraum der Ausstrahlungen
• Zeitliche Länge des Spots
• Preis/Entgelt für die Ausstrahlungen
Die Leistung der APG|SGA umfasst die Ausstrahlung des Spots auf jeweils allen verfügbaren e-Boards und/oder ePanels an den gebuchten Standorten.
Die APG|SGA arbeitet nicht mit Partnern zusammen, welche eingekaufte Sendezeit aufsplitten und an Dritte weiterverkaufen (Brokersystem).
4. Preise
Die Preise richten sich nach den jeweils geltenden Tarifen der APG|SGA zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Tarife basieren auf einem Sekundenpreis. Übersteigt die Länge der vom Kunden gelieferten Spots die vertraglich vereinbarte Zeit, ist die effektiv ausgestrahlte Zeit zu bezahlen. Gebuchte, aber nicht genutzte Sendezeit wird dem Kunden ebenfalls verrechnet.
5. Formate und Lieferung
Die Spots sind durch den Kunden auf geeigneten Datenträgern gemäss Produktionsanleitung auf eigene Kosten zu produzieren und zu liefern.
Die APG|SGA übernimmt keine Verantwortung für die Qualität der Spots. Es obliegt dem Kunden, die Produktionsanleitung der APG|SGA zu befolgen und die Spots in Dimension, Bildfrequenz usw. den technischen Anforderungen des eBoards und/oder ePanels anzupassen. Notwendige Nachbearbeitungen durch die APG|SGA (z.B. Formatkonvertierungen) sind nach Arbeitsaufwand zusätzlich kostenpflichtig.
Der Kunde verpflichtet sich, die korrekt produzierten Spots für eBoards bis mindestens 3 Arbeitstage und für ePanels bis mindestens 5 Arbeitstage vor der ersten Ausstrahlung an die APG|SGA zu liefern. Aufgrund von verspäteter Lieferung verpasste Ausstrahlungen werden nicht nachgeholt. Der Kunde hat in diesem Fall auch die von ihm gebuchte, jedoch nicht genutzte Sendezeit zu bezahlen.
Die APG|SGA schliesst jede Haftung für Verlust oder Beschädigung des Datenträgers aus.
6. Verwendungsrecht
Ohne ausdrückliche Untersagung bei Auftragserteilung ist die APG|SGA ab Ausstrahlungsbeginn berechtigt, die vom Kunden gelieferten Spots für Präsentationen und Dokumentationen zu verwenden und/oder auf der eigenen Website zu publizieren.
7. Haftung
7.1 Haftungsausschluss für nicht oder nur teilweise erfolgte Ausstrahlungen
Die Ausstrahlungen erfolgen zu den vereinbarten Zeiten. Kann eine Ausstrahlung aus von der APG|SGA nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nur teilweise erfolgen oder wird die Ausstrahlung wegen Mitteilungen übergeordneter Wichtigkeit (z.B. polizeiliche Informationen) zurückgestellt, ist eine Haftung der APG|SGA ausgeschlossen. Die APG|SGA hat diesfalls das Recht, jedoch nicht die Pflicht, die Ausstrahlung zu einem ihr geeignet erscheinenden Zeitpunkt nachzuholen. Der Kunde bleibt zur Bezahlung der gebuchten Sendezeit verpflichtet.
Als von der APG|SGA nicht zu vertretender Grund im Sinn des vorstehenden Absatzes gelten zum Beispiel: alle rechtlichen Vorschriften; Vorgaben der Konzessionsgeber, Verpächter und Behörden; technische Störungen sowie die Einwirkung durch Dritte.
7.2 Haftungsausschluss in Bezug auf Inhalt der Spots
Für den Inhalt und die Ausgestaltung der Spots, insbesondere für die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. Eine Haftung der APG|SGA ist ausgeschlossen. Die APG|SGA ist insbesondere nicht verpflichtet, die Spots auf ihren Inhalt und ihre rechtliche Konformität zu überprüfen. Die APG|SGA hat das Recht, ohne Angaben von Gründen und im eigenen Ermessen die Ausstrahlung eines Spots zu verweigern. Sollte die APG|SGA wegen des Inhalts oder der Ausgestaltung eines Spots von einem Dritten haftbar gemacht werden, hat der Kunde die APG|SGA schadlos zu halten. Die APG|SGA kann diesfalls Rückgriff auf den Kunden nehmen.
8. Rechnungsstellung und Verzug
Dem Kunden wird das vereinbarte Entgelt nach Ausstrahlung des Spots in Rechnung gestellt. Bei mehrmonatigen Aufträgen erfolgt eine monatliche Abrechnung. Die Rechnung ist innert 30 Tagen ohne Abzüge zahlbar. Die APG|SGA behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen (z.B. bei Auftragserteilung oder Lieferung des Spots).
Bei Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung des Vertrags durch den Kunden hat die APG|SGA das Recht, den Vertrag nach erfolgloser Mahnung ohne weitere Mitteilung aufzulösen und zusätzlich zum Rechnungsbetrag den Ersatz weiteren Schadens zu verlangen. Erweist sich eine Mahnung als erfolglos, schuldet der Kunde ab Datum des Versandes der Mahnung 7% Verzugszinsen auf dem Rechnungsbetrag. Sieht ein Vertrag monatliche Ratenzahlungen vor, so wird bei Zahlungsverzug betreffend eine Rate die Gesamtschuld des Vertrages sofort zur Zahlung fällig.
9. Annullierungsbedingungen
Der Kunde kann den Vertrag bis 30 Tage vor Ausstrahlungsbeginn ohne Kostenfolge ganz oder teilweise annullieren. Danach sind bis 10 Tage vor Ausstrahlungsbeginn 50 % des vereinbarten Entgelts geschuldet. Die Annullierung des Kunden hat in schriftlicher Form zu erfolgen und ist erst gültig, wenn die APG|SGA den Empfang der Annullierung schriftlich bestätigt hat. Erfolgt die Annullierung innerhalb weniger als 10 Tage vor Ausstrahlungsbeginn, so hat der Kunde die gemäss Vertrag gebuchte Sendezeit und das vereinbarte Entgelt vollumfänglich zu bezahlen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der APG|SGA unterstehen Schweizerischem Recht. Sollten einzelne Teile der AGB schweizerischem Recht widersprechen, behalten die übrigen Teile ihre Gültigkeit. Als Gerichtsstand werden die ordentlichen Gerichte der Stadt Winterthur vereinbart. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Die APG|SGA behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden zudem an seinem Wohn- oder Geschäftssitz gerichtlich zu belangen.
Download AGB (PDF) (22,1 KB)
























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